Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
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Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Personen können eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen. Der Antrag muss schriftliche per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), Brief oder Fax erfolgen. Eine Vollmacht ist nachzuweisen, sofern die Auskunft nicht von dem Grundstückseigentümer beantragt wird.