Denkmalschutz
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Informationsbogen DSGVO Denkmalschutzgesetz
Beschreibung der Aufgaben
Als Untere Denkmalbehörde ist die Stadt für ihr Gebiet für die Umsetzung des Denkmalschutzgesetztes NRW zuständig und Entscheidungsträger nach gesetzlicher Maßgabe.
- Ausstellung von Steuerbescheingungen
- Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen
- Unterschutzstellungsverfahren
- Bauberatung
- Ordnungswidrigkeiten und Ordnungsverfügungen im Rahmen des Denkmalrechts
- Führung der Denkmalliste
Benötigte Unterlagen
Entsprechend der jeweiligen Art der Maßnahme eine detaillierte, spezifische Beschreibung des Vorhabens.
Formulare
Rechtsgrundlagen