Gewerbliche Tätigkeiten
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Informationsbogen DSGVO Gewerberegister
Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten ist eine Erlaubnis vorgeschrieben. Dazu zählen insbesondere:
- Betrieb von privaten Krankenanstalten
- Schaustellung von Personen (z.B. Stripteasevorführungen)
- Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten
- Pfandleihgewerbe
- Bewachungsgewerbe
- Versteigerergewerbe
- Makler, Bauträger, Baubetreuer
- Versicherungsvermittler
- Versicherungsberater
Die Zuständigkeit für die Erteilung der notwendigen Erlaubnis liegt teilweise bei anderen Behörden wie Kreisverwaltung Unna und Industrie- und Handelskammer.
Bei Bedarf kann umfassend, auch telefonisch, Auskunft erteilt werden.