Märkte
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Jahr-/Trödel-/Spezialmärkte bedürfen der Festsetzung, damit Ausnahmeregelungen von gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Öffnungen auch an Sonn- und Feiertagen) gelten.
Gebühren
- Bis 750,- € (je nach Verwaltungsaufwand)
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag
- Unterlagen der Gewerbemeldung (s. dort)
- Führungszeugnis des Antragstellers, Belegart O (für Behörden)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers, Belegart 9 (für Behörden)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Marktordnung
- Warenverzeichnis
- Teilnehmerverzeichnis
Hinweis:
Die beschriebenen notwendigen Antragsunterlagen und Nachweise beziehen sich auf natürliche Personen.
Bei juristischen Persoenen wie GmbH, AG, eingetragener Verein (e.V.) sowie bei Personengesellschaften wie KG, oHG, GmbH unc Co.KG usw. ist im Einzelfall zu prüfen, welche zusätzlichen Nachweise vorzulegen sind.
Rechtsgrundlagen